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EEG-Neurofeedback Praxis: ab dem 27 April 2020 wieder offen für die Patienten!

Der Bundesrat lockert den Lockdown in drei Schritten:

  • Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Auch ambulante medizinische Praxen wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien können wieder öffnen. Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

  • Am 11. Mai 2020 werden die obligatorischen Schulen und die Läden wieder geöffnet – wenn es die Lageentwicklung zulässt. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.

  • Ab dem 8. Juni 2020 sollen Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.

  • Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

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